Welches Immobiliengutachten benötigen Sie?
Für Immobilienverkäufer ist es essentiell, den Wert ihrer Immobilie zu kennen, um diese ohne finanzielle Verluste optimal auf dem Markt zu positionieren.
Für Immobilienverkäufer ist es essentiell, den Wert ihrer Immobilie zu kennen, um diese ohne finanzielle Verluste optimal auf dem Markt zu positionieren. Aber auch in rechtlichen Angelegenheiten ist eine Wertermittlung von höchster Bedeutung. Oftmals wird der Begriff Immobiliengutachten für alle Arten der Wertermittlung verwendet, doch hierbei gibt es wichtige Unterschiede, die Sie kennen sollten.
Wenn Sie vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie stehen oder aus rechtlichen Gründen eine Wertermittlung benötigen, sollten Sie sich in jedem Fall an einen erfahrenen Experten wenden. Welches Bewertungsverfahren dabei für Sie in Frage kommt, hängt maßgeblich vom Verwendungszweck, aber auch von der gewünschten Genauigkeit der Wertermittlung ab. Man unterscheidet dabei zwischen einem Kompaktgutachten und einem Vollgutachten.
Kompaktgutachten: Erste Einschätzung
Das Kompaktgutachten ist eine kürzere Version des Vollgutachtens. Darin werden die wichtigsten Merkmale der Immobilie festgehalten und auf Basis dieser Eckdaten der Wert des Objekts geschätzt. Dabei handelt es sich zwar nicht um ein verbindliches Gutachten, wenn Sie jedoch beispielsweise mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu verkaufen und einen ersten Anhaltspunkt benötigen, welchen Preis Sie erzielen können, ist es eine gute Wahl. Auch wenn Sie das Objekt aufteilen möchten, beispielsweise bei Erbe oder Scheidung, und eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, kommt ein solches Gutachten in Frage.
Ein Kompaktgutachten kann auch von einem freien Gutachter erstellt werden. Da die Bezeichnung nicht geschützt ist und sich theoretisch jeder so nennen darf, sollten Sie im Vorfeld jedoch genau prüfen, über welche Qualifikationen der Gutachter verfügt. Noch besser: Wenden Sie sich direkt an eine zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung wie Alexandra Player-Missios von AbacO Immobilien Oberland und Die Gutachterin Oberland.
Vollgutachten: Nur vom zertifizierten Sachverständigen
Ein Vollgutachten ist deutlich detaillierter und genauer als ein Kompaktgutachten. Da es mehr Zeit, Fachwissen und Aufwand seitens des Gutachters erfordert, sind auch die Kosten für ein Vollgutachten höher. Es beinhaltet eine ausführliche Dokumentation und "Beweisführung", weshalb es auch bei gerichtlichen und steuerlichen Angelegenheiten erforderlich ist.
Wichtig zu wissen: Weder der Begriff des Immobiliengutachtens noch der Begriff des Immobiliengutachters ist gesetzlich geschützt. Im Prinzip darf also jeder mit diesen Begriffen werben. Wenn Sie sichergehen möchten, daß Sie es mit einem Experten zu tun haben, achten Sie darauf, daß Sie sich an einen Sachverständigen wenden, der eine entsprechende Zertifizierung und je nach Art des Objektes die nötige Akkreditierung hat, beispielsweise von der DEKRA.
Nur diese zertifizierten Sachverständigen können Ihnen ein Vollgutachten ausstellen, das auch vom Gericht und dem Finanzamt anerkannt wird. Dieses sogenannte Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB ist beispielsweise unabdingbar bei Zwangsversteigerungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zuge von Scheidung oder Erbschaft. Auch für Eigentümer, die beim Verkauf auf Nummer sicher gehen und den exakten Wert ihrer Immobilie wissen wollen, ist ein Vollgutachten sinnvoll.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Gutachten oder möchten sich unverbindlich beraten lassen? Dann zögern Sie nicht, einfach Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.